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   VG Ansbach, 13.12.2010 - AN 2 E 10.01011   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25644
VG Ansbach, 13.12.2010 - AN 2 E 10.01011 (https://dejure.org/2010,25644)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13.12.2010 - AN 2 E 10.01011 (https://dejure.org/2010,25644)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13. Dezember 2010 - AN 2 E 10.01011 (https://dejure.org/2010,25644)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Besetzung eins Konkordatslehrstuhls; grundrechtlicher Bewerbungsverfahrensanspruch im gerichtlichen Eilverfahren; Berücksichtigung des "Katholisch-kirchlichen Standpunkts" eines Bewerbers

  • bayern.de PDF

    § 123 VwGO
    Hochschulrecht einschl. hochschulrechtlicher Abgaben

  • bayern.de PDF

    Hochschulrecht einschl. hochschulrechtlicher Abgaben Antrag nach § 123 VwGO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundrechtlicher Bewerbungsverfahrensanspruch im gerichtlichen Eilverfahren im Zusammenhang mit der Besetzung eins Konkordatslehrstuhls; Berücksichtigung des "Katholisch-kirchlichen Standpunkts" eines Bewerbers für eine Professur für Praktische Philosophie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)
  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Wiederbesetzung eines Konkordatslehr- stuhls

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konkurrentenklage bei einem Konkordatslehrstuhl

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Ansbach, 13.12.2010 - AN 2 E 10.01011
    Droht bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche und irreversible Verletzung in Grundrechten, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, wenn nicht ausnahmsweise gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfG, B.v. 09.07.2007 - 2 BvR 206/07).

    Für die rechtliche Bewertung der tragenden Erwägungen der Auswahlentscheidung ist dabei primär auf die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen, wie sie in der Synopse der Berufungskommission stichpunktartig festgehalten wurde, abzustellen (BVerfG, B.v. 09.07.2007, NVwZ 2007, 1178 f.).

  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 16.83

    Hochschulrecht - Professor - Berufung - Berufungsvorschlag - Minister - Ermessen

    Auszug aus VG Ansbach, 13.12.2010 - AN 2 E 10.01011
    Sie ist als Kernstück des Mitwirkungsrechts der Universität grundsätzlich der staatlichen Bestimmung verschlossen (BVerwG DVBl. 1985, 1233).
  • VGH Bayern, 23.02.2012 - 7 ZB 11.2606

    Ausschreibung eines konkordatsgebundenen Lehrstuhls; katholisch-kirchlicher

    Das Verwaltungsgericht untersagte dem Beklagten indes mit weiterem Beschluss vom 13. Dezember 2010 (Az. AN 2 E 10.01011 ) im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig, die streitgegenständliche Stelle mit der Beigeladenen (der nach der Absage des im Berufungsvorschlag erstplatzierten Bewerbers nunmehr zur Ernennung anstehenden zweitplatzierten Bewerberin) zu besetzen.
  • VG Ansbach, 20.06.2012 - AN 2 K 12.00252

    Verfahren zur Besetzung einer Professur; Rechtsbehelfe gegen behördliche

    Ein zuletzt ebenfalls bei Gericht anhängiges Berufungsverfahren (AN 2 E 10.01011, AN 2 K 10.01802 u. a.) wurde im April 2011 abgebrochen, weil die beiden favorisierten Bewerber den ihnen erteilten Ruf ablehnten und der Berufungsvorschlag weitere ausgewählte Bewerber nicht enthielt.
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